Schädlingsbekämpfer Uwe Schill

IHK geprüfter Schädlingsbekämpfer

Schädlingsbekämpfer: Der Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger sind geschichtlich dem staatlich geprüften und anerkannten Desinfektor zuzuordnen. Zertifizierung gemäß ISO EN 17024, um weltweit anerkannt zu werden, ist möglich.

Die IHK- geprüfte Ausbildung des Schädlingsbekämpfers ist anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz und somit bundesweit geregelt. Sie dauert drei Jahre und wird dual, also im Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule, angeboten.

Wer mindestens 4,5 Jahre in der Schädlingsbekämpfung tätig war und das nachweisen kann, kann sich bei seiner IHK zur Prüfung anmelden. Die IHK wird prüfen, wo in Deutschland gerade eine Prüfung stattfindet. 

Wichtig: Wer Schädlingsbekämpfungen mit Produkten durchführen will, die giftig, sehr giftig oder gesundheitsschädlich sind, darf das nur für sich privat oder in Nachbarschaftshilfe durchführen. Ansonsten benötigt er fast immer die Ausbildung zum geprüften Schädlingsbekämpfer mit der Sachkunde des Infektionsschutzgesetzes § 17/2. Die Meldevorschriften bei Schädlingsbekämpfungen sind zu beachten.

Hinweis: Das Töten von Wirbeltieren ist nur mit einem entsprechenden Sachkundenachweis und dessen Anerkennung durch das zuständige Amt zulässig. Auch hier gilt die Einschränkung des Einsatzes von Giften.